Informationen für interessierte Organisationen
Sie überlegen, mit Ihrer gemeinnützigen Organisation einen Einsatzplatz im Rahmen des Freiwilligen Umweltjahres (FUJ) anzubieten?
Anbei erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den Rahmenbedingungen des FUJ und den notwendigen Schritten, um FUJ-Einsatzstelle zu werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das FUJ-Team im Büro der Jugend-Umwelt-Plattform JUMP.
Die Jugend-Umwelt-Plattform JUMP ist laufend auf der Suche nach neuen Einsatzstellen! Interessierte Organisationen können sich jederzeit bei JUMP melden!
Was ist das Freiwillige Umweltjahr FUJ?
Beim Freiwilligen Umweltjahr FUJ engagieren sich junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren österreichweit in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Nachhaltigkeit und Entwicklungszusammenarbeit. Viele der FUJ-Teilnehmer:innen nutzen dieses Jahr nach Schule, Lehre oder während des Studiums zur beruflichen Orientierung und persönlichen Weiterentwicklung. Sie verbessern dadurch ihre Chancen am Arbeitsmarkt oder überbrücken Wartezeiten zwischen Ausbildungen. Viele der teilnehmenden jungen Männer absolvieren das Freiwillige Umweltjahr FUJ auch als Zivildienstersatz.
Wer kann FUJ-Einsatzstelle werden?
Gemeinnützige Vereine und gemeinnützige GmbHs in Österreich, die Tätigkeiten aus einem (oder mehreren) der folgenden Bereiche anbieten:
- Allgemeiner Umweltschutz
- Umweltbildung
- Natur- und Artenschutz
- ökologische Landwirtschaft
- Tierschutz
- Nachhaltige Entwicklung
- Entwicklungszusammenarbeit.
Derzeit werden ca. 115 Einsatzplätze österreichweit angeboten.
Freiwilligengesetz
Die Rahmenbedingungen des Freiwilligen Umweltjahrs FUJ sind im österreichischen Freiwilligengesetz verankert, das 2012 in Kraft getreten ist. » Freiwilligengesetz
Mit 1. September 2023 ist eine Gesetzesnovelle in Kraft getreten ist, die weitgehende Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Freiwilligen mit sich bringt: Eine Erhöhung des monatlichen Taschengeldes auf die Geringfügigkeitsgrenze (für 2024 € 518,44) sowie ein kostenloses, österreichweites Klimaticket.
Die Kosten für Einsatzstellen konnten dadurch leicht reduziert werden, da durch das Klimaticket keine Fahrtkosten mehr übrnommen werden müssen.
Kosten/Leistungen für FUJ-Einsatzstellen 2024/25:
- Einsatzstellenbeitrag: € 690,00 brutto pro Monat und Freiwilliger/Freiwilligem. Damit wird das Taschengeld der Freiwilligen, die Versicherung (Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- und Pensionsversicherung) sowie ein Anteil des FUJ-Lehrgangs und der FUJ-Administration finanziert.
- Unterkunft und Verpflegung: Optional können Einsatzstellen zusätzlich Unterkunft und Verpflegung anbieten. Eine Unterkunft erleichtert es den Freiwilligen, für ihren Einsatz das Bundesland zu wechseln. Einsatzstellen, die vor Ort Verpflegung anbieten, sind attraktiver für potenzielle Bewerber:innen
Schritte, um FUJ-Einsatzstelle zu werden
- Interessierte Organisationen können sich jederzeit bei JUMP melden und nach einer Erstinformation einen Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle ausfüllen.
- Mit der Anerkennung wird die Organisation in die Liste der FUJ-Einsatzstellen aufgenommen. Eine von der Einsatzstelle verfasste Beschreibung der Organisation wird auf der FUJ-Website veröffentlicht. » FUJ-Einsatzstellen
Zum gegenseitigen Kennenlernen führt gerne ein/e Mitarbeiter:in der Jugend-Umwelt-Plattform JUMP ein ausführliches Gespräch über Ablauf, Tätigkeiten, Ansprechperson, etc.
Die Einsatzstellen sind nicht dazu verpflichtet, in jedem Jahrgang Freiwillige aufzunehmen (falls sich etwa keine passenden Kandidat:innen finden). Gleichzeitig kann auch nicht garantiert werden, dass sich Interessent:innen für die Einsatzstelle entscheiden. - Es folgt der Bewerbungsprozess der FUJ-Interessent:innen.
Erhält JUMP nach den Bewerbungsgesprächen von Einsatzstelle und FUJ-Interessenten/FUJ-Interessentin eine positive Rückmeldung, kann der Einsatz für den folgenden Jahrgang fixiert werden. - JUMP ist formal die Dienstgeberin der Freiwilligen und übernimmt alle administrativen Aufgaben, wie Anmeldung bei der Sozialversicherung und Lohnverrechnung.
Zeitliche Rahmenbedingungen des FUJ-Einsatzes
- Die Dauer des FUJ beträgt mind. 6 und max. 12 Monate. Die FUJ-Einsätze können jährlich ab dem 1. September beginnen. Der Einstieg ist aber auch später möglich. Das Einsatzende erfolgt spätestens mit 31. August des Folgejahres.
- Zivildienstersatz: wird das FUJ als Zivildienstersatz genutzt, beträgt die Mindestdauer des Einsatzes zehn Monate.
- Grundsätzlich ist die Dauer des FUJ-Einsatzes bis zum vereinbarten Einsatzende verbindlich, ein Freiwilligeneinsatz kann jedoch seitens der FUJ-Teilnehmer:innen bzw. der FUJ-Einsatzstelle jederzeit vorzeitig beendet werden.
- Die Einsatzzeit pro Woche beträgt 34 Stunden.
- Freistellung (=Urlaub) im Ausmaß von 25 Tagen bei einem Einsatz von 12 Monaten (bei 10 Monaten 21 Tage, bei 6 Monaten 13 Tage). Zusätzlich max. 20 Fortbildungstage als Freistellung für den begleitenden FUJ-Lehrgang (je nach Einsatzbeginn).
- Der begleitende FUJ-Lehrgang läuft von September/Oktober bis Juni des Folgejahres.
Weitere Informationen finden Sie hier:
» Rechtliche Rahmenbedingungen für FUJ-Einsatzstellen
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