Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Freiwilliges Umweltjahr FUJ machen zu können?
- Vollendung des 18. Lebensjahres (Stichtag: 31.12.2024)
- Interesse an Umwelt-, Naturschutz- bzw. Nachhaltigkeitsthemen
- Psychische und physische Belastbarkeit für den Einsatz. Im Zuge der Online-Bewerbung steht ein Gesundheitsinfoblatt zu diesem Thema zur Verfügung.
- EU-bzw. EWR-Staatsbürger:innenschaft oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Österreich sowie sehr gute Deutschkenntnisse
Erhöhen sich meine Chancen auf einen FUJ-Platz, wenn ich die Bewerbung möglichst früh abschicke?
Nein, alle Bewerbungen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei uns ankommen, werden gleich behandelt. Früheres zeitliches Einlangen erhöht nicht deine Chancen auf einen Platz. Nach Ende der Bewerbungsfrist vereinbarst du Bewerbungsgespräche in deinen Wunsch-Einsatzstellen. Danach können die Einsatzstellen und du entscheiden, ob ein Einsatz für euch vorstellbar ist. Trifft das für beide Seiten zu, kann der Einsatz fixiert werden. Ansonsten geht das Verfahren weiter.
Ich hab die Bewerbungsfrist für das Freiwillige Umweltjahr FUJ verpasst. Kann ich da noch was machen?
Ja, wenn du die Bewerbungsfrist für das Freiwillige Umweltjahr FUJ verpasst hast, wirf einen Blick auf die FUJ-Website oder melde dich bei uns! Meist gibt es noch freie Plätze, für die du dich bewerben kannst. » Infos und Zeitplan zur Vergabe freier Plätze
Wann kann ich mit dem Freiwilligen Umweltjahr FUJ starten?
Du kannst jeweils ab dem 1. September mit dem FUJ in der Einsatzstelle beginnen. Der Einstieg ist aber auch später möglich. Das Einsatzende erfolgt spätestens mit 31. August des Folgejahres. Das FUJ muss insgesamt mindestens 6 Monate dauern. Möchtest du dir das FUJ als Zivildienstersatz anrechnen lassen, musst du mindestens 10 Monate absolvieren. Den genauen Start- und Endtermin für dein FUJ vereinbarst du mit deiner Einsatzstelle. Der FUJ-Lehrgang läuft unabhängig vom Beginn und Ende deines FUJ stets von September/Oktober bis Juni des Folgejahres.
Kann ich ein Freiwilliges Umweltjahr machen, ohne am begleitenden FUJ-Lehrgang teilzunehmen?
Nein, das ist nicht möglich. Der begleitende FUJ-Lehrgang ist gesetzlich verpflichtend und ermöglicht dir unter anderem Vernetzung mit den anderen Freiwilligen.
Wie groß sind meine Chancen, ein Freiwilliges Umweltjahr FUJ als Zivildienstersatz zu machen?
Die Jugend-Umwelt-Plattform JUMP kann leider keine Garantie abgeben, dass du tatsächlich einen FUJ-Platz bei einer Einsatzstelle bekommst. Anders als beim regulären Zivildienst wirst du nicht zugewiesen, sondern bewirbst dich bei den von dir angegebenen Einsatzstellen. Diese entscheiden dann, ob du den Platz bekommst oder ob sie eine/n andere/n Bewerber:in bevorzugen. Auch du kannst dich für oder gegen die Stelle entscheiden.
Wie sieht mein Einsatz beim Freiwilligen Umweltjahr aus?
Beim FUJ hilfst du bei deiner Einsatzstelle zwischen 6 und 12 Monate mit. Deine Einsatzzeit beträgt 34 Std. pro Woche. Du hast einen Freistellungsanspruch (=Urlaub) von 2 Tagen pro Monat, für volle 12 Monate insgesamt 25 Tage. Bei den Terminen des begleitenden FUJ-Lehrgangs bist du von der Arbeit freigestellt.
Was bekomme ich für meinen Einsatz beim FUJ?
- Taschengeld: Das Taschengeld richtet sich nach der in Österreich festgesetzten Geringfügigkeitsgrenze. 2024 bekommst du pro Monat € 518,44 netto (€ 591,64 brutto) an Taschengeld. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr etwas aufgewertet, dementsprechend wird auch der Betrag deines monatlichen Taschengeldes jedes Jahr leicht angehoben. Den konkreten Betrag für das jeweils nächste Kalenderjahr erfährst du von uns, sobald er offiziell festgelegt wurde.
- Versicherung: Während des FUJ bist du unfall-, kranken-, haftpflicht- und pensionsversichert.
- Familienbeihilfe: Bei Erfüllung der gesetzliche Anspruchsvoraussetzungen und bis zur gesetzlichen Altersgrenze hast du während des FUJ auch Anspruch auf Familienbeihilfe.
- Fahrtkosten: Für den Zeitraum deines Einsatzes bekommst du das österreichweite Klimaticket kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Optional: Manche Einsatzstellen bieten zusätzlich eine Unterkunft und/oder Verpflegung an. Dies hängt jedoch von der jeweiligen Organisation ab, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Muss ich mir bei der Einsatzstelle frei nehmen, wenn ich auf den begleitenden FUJ-Lehrgang fahre?
Nein, für die Seminartage des FUJ-Lehrgangs musst du keine Freistellung (=Urlaub) beantragen. Du wirst für diese Tage zusätzlich von dem Einsatz freigestellt. Die Einsatzstelle ist über die Termine des begleitenden FUJ-Lehrgangs informiert. (Es schadet aber nicht, wenn du sie nochmals erinnerst.)
Darf ich das FUJ zwei Mal machen?
Nein, laut Gesetz kannst du das Freiwillige Umweltjahr leider nur einmal absolvieren.
Kann ich ein FUJ auch außerhalb von Österreich machen?
Nein, im Rahmen des Freiwilligen Umweltjahres sind nur Einsatzstellen in Österreich beteiligt. Nähere Informationen zu einem Sozialdienst im Ausland findest du unter » www.freiwilligenweb.at.
Kann ich mich für ein FUJ bewerben wenn ich noch keinen Stellungstermin hatte?
Ja, das kannst du. Du brauchst für deine Bewerbung keinen Stellungsbescheid oder ärztliches Attest, nur das von dir unterschriebene Gesundheitsinfoblatt, das du in der Online-Bewerbung findest.
Wenn du zur Stellung einberufen wirst, musst du dem Militätkommando allerdings unbedingt bekanntgeben, dass du Zivildienst machen möchtest. Weiters musst du der Zivildienstserviceagentur Bescheid geben, dass der Zivildienst als Zivildienstersatz geleistet werden soll.Weitere Infos dazu findest du » hier.
Bekomme ich beim FUJ als Zivildienstersatz Wohnbeihilfe wie beim regulären Zivildienst?
Nein, Wohnbeihilfe ist beim Freiwilligen Umweltjahr nicht vorgesehen. Für die Leistungen und Vergütungen beim FUJ gelten andere gesetzliche Regelungen als für den regulären Zivildienst.
Was du für deinen FUJ-Einsatz bekommst, kannst du » hier nachlesen.
Noch Fragen? Dann melde dich einfach bei uns! » Kontakt
Wichtige Infos rund ums FUJ findest du auch in den » Rechtlichen Rahmenbedingungen FUJ